Welche Steuervorteile haben Piloten, die nach San Marino ziehen?

San Marino

San Marino hat sicherlich nicht den Charme von Montecarlo, aber es entwickelt sich zu einem Land, das bei Piloten und Sportlern im Allgemeinen sehr beliebt ist. Wie viele sich entschieden haben, in der kleinen Republik zu leben, ist nicht bekannt. Viele sagen es lieber nicht und flüchten sich hinter eine Mauer der Vertraulichkeit. Sicherlich zogen Enea Bastianini, Tatsuki Suzuki und einige andere Fahrer an die Hänge des Monte Titano. Sie leben meist in prächtigen Lofts, geschmackvoll eingerichtet, zusammen mit ihrem Partner. San Marino ist ein idealer Ort zum Leben: Es ist ein faszinierendes Land mit allen Dienstleistungen, aber wenig Verkehr. Der Umzug nach San Marino ist eine Wahl des Lebensstils, aber vor allem auch mit wirtschaftlichen Gründen verbunden, insbesondere einem: dem “atypischen Wohnsitz, der einem subventionierten Steuersystem unterliegt”, geregelt durch das Gesetz 223/2020 Art. 16-ter.

Was das Gesetz sagt

Der „Atypische Wohnsitz mit erleichterter Besteuerung“ ist für ausländische Staatsbürger vorgesehen, die beabsichtigen, ihren Wohnsitz in San Marino zu errichten und Einkünfte im Ausland erzielen. Der antragstellende Ausländer muss im Besitz einer Krankenversicherung sein. Nach 10 Jahren konsolidiert es sich zu einem effektiven eingetragenen Wohnsitz und erwirbt die entsprechenden Rechte. […] Für im Ausland erzielte Einkünfte wird eine Ersatzsteuer der allgemeinen Einkommensteuer in Höhe von 7 % an der „Nettogrenze“ mit einem Mindestbetrag von 10.000,00 Euro und höchstens 100.000,00 Euro für jedes Geschäftsjahr des Geltungszeitraums fällig die Residenz […].

Die erforderlichen Unterlagen

Der Antragsteller für den in diesem Artikel genannten atypischen Aufenthalt muss beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten einen besonderen Antrag stellen. Natürlich müssen Sie für diese Art von Wohnsitz angemessene Unterlagen vorlegen. Dazu gehört ein Vorvertrag oder eine Zusage zum Kauf von Gebäuden oder ein Vormietvertrag. Sie müssen auch das Fehlen strafrechtlicher Verurteilungen und anhängiger Strafanzeigen bescheinigen. Darüber hinaus müssen sie ihre Steuerpflichten in jedem Land erfüllt haben. Der Antragsteller und seine Familienangehörigen, die beabsichtigen, ihren Wohnsitz in die Republik San Marino zu verlegen, müssen nachweisen können, dass sie über ausreichende Existenzmittel verfügen.

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