MotoGP, die Steuerbehörden jagen die Espargaró-Brüder: Der Rechtsstreit geht weiter

Aleix Espargaró und sein Bruder Pol gerieten ins Visier der spanischen Steuerbehörden, die beschlossen, Sanktionen gegen sie zu verhängen, nachdem sie nachgewiesen hatten, dass sie mehrere Jahre lang nicht in Andorra, sondern in Spanien steuerlich ansässig waren. Die beiden Fahrer der MotoGP-Klasse haben ihren Wohnsitz schon vor langer Zeit ins Fürstentum verlegt, wo sie wie viele andere MotoGP-Fahrer von einem Vorzugssteuersystem und besseren Lebensbedingungen profitieren können. Doch offenbar hat die Finanzbehörde einen Fehler in ihrer Steuersituation festgestellt.

Das Finanzamt gegen die Granollers-Brüder

Nach Informationen der Zeitung „El Periodico de Espana“ hat das regionale Wirtschaftsverwaltungsgericht Kataloniens (TEARC) in einem aktuellen Beschluss grünes Licht für das Verfahren gegen Aleix Espargaró gegeben. Dem Aprilia-Fahrer werden von 2014 bis 2017 Schulden in Höhe von 586.590 Euro und IRPEF-Strafen auferlegt, nachdem er nachgewiesen hat, dass er in diesem Zeitraum seinen Steuerwohnsitz in Spanien und nicht in Andorra hatte, ein Umstand, den er stets bestritten hat und den er weiterhin verteidigt sich selbst.

Beamte der Finanzbehörde versuchten während des GP von Aragon 2018 Kontakt zu beiden Brüdern aufzunehmen, um sie über den Fortgang der Ermittlungen zu informieren. Aber weder sie noch ihre Vertreter hätten ein solches Treffen zugelassen und behauptet, sie seien „schikaniert“ worden. Die Bürokratie hat ihren Kurs fortgesetzt und fordert weiterhin die Höhe des Bußgeldes.

Die Verteidigung und die Anklage

Gegen die Entscheidung wird beim Central Administrative Economic Court (TEAC) Berufung eingelegt. „Aleix und seine Familie sind glücklich in Andorra, sie haben sich dort ihr Leben aufgebaut – lassen Sie es die Belegschaft des Veteranen der MotoGP-Klasse wissen –. Wir respektieren die Arbeit des Finanzministeriums, sind aber mit seinen Schlussfolgerungen nicht einverstanden„.

Auch Pol, der 2014 nach Andorra zog, bestreitet die vom Finanzministerium gegen ihn erhobenen Vorwürfe. „Der anhaltende Streit mit der Agentur der Einnahmen beruht auf steuertechnischen Fragen. Wir sind mit der Position der AEAT nicht einverstanden, weshalb wir bereits Berufung eingelegt haben“, erklären seine Anwälte.

Das Finanzministerium behauptet jedoch weiterhin, dass Aleix Espargaró im Jahr 2014 204 Tage in Spanien verbracht habe; 206 Tage im Jahr 2015; 189 Tage im Jahr 2016; 219 Tage im Jahr 2017. Im Fall des Aprilia-Fahrers hat das Finanzamt auch „stellte fest, dass die Übertragung der Rechte zur Verwertung von Bildrechten und der Erbringung von Rennfahrerdienstleistungen an ein ähnliches Konzernunternehmen unterschätzt wurde„. Aus diesem Grund “die entsprechende Anpassung wurde vorgenommen.“

Foto: Instagram @aleixespargaro

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