Ab heute tritt die Europäische Verordnung 2019/2144 in Kraft. Intelligent Speed Assist (ISA), Alcolock und Event Data Recorder, was Sie wissen müssen
Sicherheit muss immer an erster Stelle stehen, deshalb sind neue Vorschriften in Kraft getreten. Reden wir über die Nichtstarten des Motors bei hohem Alkoholgehalt, die voreingestellte Geschwindigkeitsbegrenzung und mehr. Ab heute, 6. Juli 2022, ist die Europäische Verordnung 2019/2144. Worüber redest du? In der Zwischenzeit teilen wir Ihnen mit, dass die Verpflichtung zum Einbau einiger neuer elektronischer Sicherheitsvorrichtungen in Neuwagen von Interesse ist (von den Herstellern zu zahlen). Gehen wir aber Schritt für Schritt vor …
Le “neuer Eintrag”
In der Zwischenzeit wollen wir sehen, was sie sind die obligatorischen Geräte. Reden wir über den Intelligent Speed Assist (ISA), den Alkoholock und den Event Data Recorder. Grundsätzlich ist das erste die elektronisch eingestellte Geschwindigkeitsbegrenzung. Das zweite ist das Gerät, wo man blasen muss, um den Alkoholpegel zu erkennen, sonst springt das Auto nicht an. Und schließlich ist die dritte die Black Box oder Black Box, wenn Sie es vorziehen. Aber Vorsicht, denn das betrifft nicht neu zugelassene Autos, sondern von neue EU-Zulassung.
Die neuen Autos müssen daher darüber nachdenken, die neuen Homologationen bei den zuständigen nationalen und internationalen Behörden registrieren zu lassen. Ohne Verkaufsberechtigung und damit ohne die vorgenannten Sicherheitssysteme dürfen sie nicht verkauft werden. Im Gegenteil, ab dem 7. Juli 2024 müssen die Geräte bei allen Erstzulassungsfahrzeugen vorhanden sein.